Jeder Gewerbetreibende, der eine bestimmte Einkommensgrenze überschreitet, ist zur Buchführung verpflichtet. Außerdem sind folgende Rechtsformen buchführungspflichtig
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
- Kommanditgesellschaften (KG)
- Aktiengesellschaften (AG)
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Offene Handelsgesellschaften (OHG)
Außerdem alle Gewerbetreibenden, die sich ins Handelsregister eingetragen haben und die Einkommensgrenzen überschreiten, sind buchführungspflichtig.