Häufige Fragen

Wer ist buchführungspflichtig?

Jeder Gewerbetreibende, der eine bestimmte Einkommensgrenze überschreitet, ist zur Buchführung verpflichtet. Außerdem sind folgende Rechtsformen buchführungspflichtig

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
  • Kommanditgesellschaften (KG)
  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Offene Handelsgesellschaften (OHG)

Außerdem alle Gewerbetreibenden, die sich ins Handelsregister eingetragen haben und die Einkommensgrenzen überschreiten, sind buchführungspflichtig.

Was ist eine ordnungsmäßige Buchführung?

Nach dem HGB § 238 ff. ist gesetzlich festgeschrieben, wie die ordnungsgemäße Buchführung durchgeführt werden muss. Dort sind alle Vorschriften zur Belegorganisation und Belegdokumentation. 

  • Nachprüfbarkeit
    Jeder Geschäftsvorfall muss durch einen Beleg nachgewiesen werden. 
  • Belegpflicht
    Eine Buchung darf nicht ohne Beleg getätigt werden.
  • Klarheit und Übersichtlichkeit
    Damit aussenstehende wie zum Beispiel das Finanzamt die Buchungen nachvollziehen können, muss alles klar und übersichtlich gebucht werden. Dies ist meist bei einer Betriebsprüfung unumgänglich.
  • Vollständigkeit
    Die Buchungen bzw. Ihre Bücher müssen vollständig und lückenlos geführt werden. Jeder Geschäftsvorfall, muss wie zuvor erwähnt aufgezeichnet werden. 
  • Richtigkeit
    Alle Geschäftsvorfälle müssen sowohl formell, also die korrekte Verwendung der Konten und Kontonamen; als auch materiell, sprich, tatsächlicher Inhalt und Wert der Buchung erfasst werden.
  • Zeitgerechtheit
    Durch die gesetzliche Regulierung müssen Sie bei der Buchhaltung die gesetzten Fristen einhalten. Außerdem müssen Sie die zeitliche Reihenfolge der Buchungen einhalten. 
  • Aufbewahrung und Sicherheit
    Laut § 257 HGB gilt die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von 10 bzw. 6 Jahren für steuerpflichtige Unterlagen.  

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