Jeder Gewerbetreibende, der eine bestimmte Einkommensgrenze überschreitet, ist zur Buchführung verpflichtet. Außerdem sind folgende Rechtsformen buchführungspflichtig
Außerdem alle Gewerbetreibenden, die sich ins Handelsregister eingetragen haben und die Einkommensgrenzen überschreiten, sind buchführungspflichtig.
Nach dem HGB § 238 ff. ist gesetzlich festgeschrieben, wie die ordnungsgemäße Buchführung durchgeführt werden muss. Dort sind alle Vorschriften zur Belegorganisation und Belegdokumentation.